Angaben zu BVA-B-Beschäftigten in Ihrer Organisation

BVA-Kräfte in Ihrer Organisation

Hintergrundinfos

Grundsätzlich gilt: BVA-B-Stellen sind gleichnamige geförderte Arbeitsstellen, die vor dem 1. Januar 2019 besetzt wurden. BVA war eine Form der Beschäftigungsförderung. Nach diesem Datum konnten aufgrund einer Reform keine neuen BVA-Kräfte mehr eingestellt werden. Bestehende BVA-B-Finanzierungen laufen zwar weiter, allerdings nur so lange, bis die betreffende Person den Betrieb verlässt. Bei BVA-A- und BVA-C-Stellen war die Situation einfacher: Sie wurden in strukturelle Finanzierungen umgewandelt.

Das ist der theoretische Rahmen.

In der Praxis:

Ende 2018 haben alle Organisationen mit BVA-B-Stellen ein Schreiben erhalten. Darin wurde mitgeteilt, dass diese Stellen in projektbezogene AktiF-Stellen umgewandelt werden – allerdings mit einer spezifischen Finanzierung.

Das bedeutet für die Umfrage:

  • • Gemeint sind ehemalige BVA-B-Stellen, die heute als projektbezogene AktiF-Stellen geführt werden und vor dem 1. Januar 2019 besetzt wurden.
  • • Nicht gemeint sind AktiF-Stellen (einschließlich projektbezogener AktiF-Stellen), die nach dem 1. Januar 2019 besetzt wurden.
  • • Ebenfalls nicht gemeint sind andere Formen der Personalfinanzierung wie Maribel, Personalpauschalen, usw.
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