FINANZIELLE BEIHILFEN

Die Teilnahme an Weiterbildungen und Seminaren des AGV329 berechtigt zu einer Reihe verschiedener Beihilfen. Welcher Zuschuss für Sie in Frage kommt hängt davon ab, ob Ihre Organisation der Paritätischen Kommission 329 zugeordnet ist, und ob es sich bei den Teilnehmenden um Mitarbeiter oder um Ehrenamtliche handelt:

ERMÄSSIGUNG FÜR MITGLIEDER

Mitglieder der Arbeitgeberverbände AGV329 und AnikoS erhalten auf alle Tagesseminare zwischen 10% und 25% Ermäßigung.

Die genauen Konditionen für einzelne Weiterbildungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Beschreibung.

FÖRDERUNG DURCH DEN FONDS 4S

Der Fonds 4S finanziert Weiterbildungen für alle Arbeitnehmer der paritätischen Kommission 329. Ehrenamtliche Mitarbeiter kommen für diese Förderung leider NICHT in Frage.

Für Weiterbildungen des AGV329 werden pauschal 90€ pro Weiterbildungstag (45€ pro halben Tag) zurück erstattet (maximal fünf Teilnehmer pro Organisation).

Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig, nach dem Ende der Weiterbildung haben Sie 60 Tage Zeit, den Zuschuss zu beantragen. Alle notwendigen Unterlagen lassen wir Ihnen mit der Teilnahmebescheinigung zukommen.

BRAWO-UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE DG

Die Deutschsprachige Gemeinschaft fördert die Teilnahme an Weiterbildungen des AGV329 im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildungsoffensive BRAWO.

Erstattet wird 1/3 aller anfallenden Kosten, Fahrtkosten eingeschlossen. Förderfähig ist dabei auch die Teilnahme von ehrenamtlichen Mitarbeitern.

ACHTUNG: Anders als beim Fonds 4S muss der Antrag VOR Beginn der Weiterbildung eingereicht werden!

Alle nötigen Informationen finden Sie unter www.bildungsserver.be.