Da die Inflation in den letzten Wochen weiterhin stark anstieg, überschritt der geglättete Gesundheitsindex bereits im Juli 2022 den Zentralindex. Dies führte zu einer Indexierung der Löhne einen Monat früher als ursprünglich geplant. Somit werden die Löhne bereits im September 2022 und nicht erst im Oktober 2022 um 2% indexiert. Die Prognosen des Föderalen Planungsbüro schätzten am 05. Juli 2022 eine Überschreitung des Zentralindex erst im August 2022, dies hätte zu einer Vergütung im Oktober 2022 geführt. Jedoch wurden diese Prognosen im August 2022 nicht aktualisiert.
Vorrausschauend geht das Planungsbüro von einer weiteren Überschreitung des Zentralindex im Dezember 2022 aus, dies würde zu einer Vergütung im Februar 2023 führen. Für das Jahr 2023 deuten die Prognosen auf eine weitere Überschreitung im März 2023 hin. Dies würde dann wiederum zu einer Indexierung der Löhne um 2% im Mai 2022 führen.