Die Kammer hat einen Gesetzentwurf angenommen, der die Möglichkeit aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge und Ersatzarbeitsverträge einschränkt. Damit folgt der Gesetzgeber einem Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, in dem das Gericht entschied, dass diese unbegrenzte Möglichkeit gegen die Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung verstößt.
Das Arbeitsvertragsgesetz sieht vor, dass die Gesamtdauer aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge grundsätzlich zwei Jahre nicht überschreiten darf. Wird diese Dauer überschritten, wird davon ausgegangen, dass die Parteien einen unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen haben (was sich vor allem auf die Kündigungsfrist auswirkt). Das Gleiche gilt für Vertretungsverträge: Die Aufeinanderfolge darf grundsätzlich zwei Jahre nicht überschreiten.
Es gibt allerdings Ausnahmen:
Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Amtlich wird es am 10. Tag nach seiner Veröffentlichtung.
Quelle: Unisoc