Sie haben eine großartige Idee für ein grenzüberschreitendes Projekt? Dann ist das Interreg-Programm genau das Richtige für Sie! Ab Herbst dieses Jahres fördert das Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)-Programm sogenannte Kleinprojekte mit bis zu 30.000€. Dabei handelt es sich um grenzüberschreitende Aktionen von kleinen Strukturen (zu denen alle Vereine und Organisationen in Ostbelgien zählen) innerhalb des Gebiets der Euregio Maas-Rhein. Ein Kleinprojekt ist also so ziemlich genau das, was INTERREG vorher „Mikroprojekt“ genannt hat.
Bei dieser Förderung handelt es sich um eine Finanzierung von 90% des gesamten Projekts über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten. Die übrigen 10% können durch Eigenmittel generiert werden. Es sind private Spenden und sogar andere öffentliche Finanzierungen erlaubt, solange es sich dabei nicht ebenfalls um EU-Gelder handelt. Die Auszahlung erfolgt auf der Basis von Pauschalen, reale Kosten werden nicht in die Berechnung einbezogen. Dadurch wird der administrative Aufwand reduziert, da keine Einreichung von Rechnungen erforderlich ist. Gemeinsam mit Interreg legen Sie allerdings “Belege” fest, die die Umsetzung Ihrer Aktivitäten nachweisen sollen. Diese Belege können zum Beispiel Fotos, Pressemitteilungen und Einladungen sein. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Belege bereits in der Vorbereitungsphase definiert werden müssen. Alle erforderlichen Belege müssen eingereicht werden, um die Umsetzung der Aktivitäten nachzuweisen. Die Finanzierung kann maximal 30.000€ betragen. Die verschiedenen Pauschalen werden noch festgelegt. Die Beträge werden im Laufe des Sommers veröffentlicht, genau wie weitere Prüfungskriterien und der Leitfaden.
Statt die gesamte Förderung auf einmal zu beantragen, empfiehlt es sich, nach jeder durchgeführten Aktivität oder nach jedem Modul (Vorbereitung, Durchführung, Abschluss) eine Mittelabruf zu stellen. Dadurch wird das Geld schneller ausgezahlt, da der administrative Aufwand geringer ist.
Die Vorbereitungsphase umfasst die Konzeption, die Partnersuche und den Antrag. Die Durchführungsphase beinhaltet die Organisation und Umsetzung der Aktivitäten, während die Abschlussphase die Bilanzierung und Schlussfolgerungen des Projekts umfasst. Die Durchführungs- und Abschlussphasen dürfen zusammen maximal 18 Monate dauern.
Folgende Aktivitäten sind förderfähig:
Die geförderte Vereinigung (VoG) muss mindestens eine Aktion aus diesen Kategorien umsetzen. Es können jedoch auch mehrere Aktionen kombiniert werden. Zum Beispiel kann ein Orchester einen Workshop organisieren, an dessen Ende die Erstellung einer CD steht.
Es ist entscheidend, die richtige Aktionsart sowohl im Budget als auch in der Projektbeschreibung anzugeben. Bei Unsicherheiten sollten Sie unbedingt das DG-Ministerium kontaktieren, um eine Beratung zu erhalten.
Juristische Personen bzw. kleine Strukturen, die nicht über die administrativen und finanziellen Kapazitäten verfügen, können einen Antrag stellen. Private Einzelpersonen und Unternehmen sind jedoch ausgeschlossen. Alle Organisationen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft können eine Förderung beantragen.
Der erste Projektaufruf ist für den Herbst geplant, normalerweise im November. Sie haben dann 6 Wochen Zeit, Ihren Antrag einzureichen. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig gut vorzubereiten.
Wenn der Aufruf im Herbst gestartet wurde, reichen Sie Ihren Antrag über das sogenannte JEMS-System ein. Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Antrag unbedingt über diese Plattform einreichen, da er sonst nicht berücksichtigt werden kann.
Besuchen Sie die Website interreg-gr.net, um allgemeine Informationen zum Programm zu erhalten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an die Kontaktstelle im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihre Idee in die Tat umzusetzen:
Sobald der Aufruf im Herbst gestartet wurde, haben Sie nur 6 Wochen Zeit, um den Antrag einzureichen. Eine rechtzeitige Vorbereitung ist daher unerlässlich. Es sind weitere Aufrufe geplant, nachdem der erste stattgefunden hat.