Interreg Kleinprojekte: Sichern Sie sich eine Finanzierung von bis zu 30.000€!

09.06.2023

Interreg Kleinprojekte: Sichern Sie sich eine Finanzierung von bis zu 30.000€!

Sie haben eine großartige Idee für ein grenzüberschreitendes Projekt? Dann ist das Interreg-Programm genau das Richtige für Sie! Ab Herbst dieses Jahres fördert das Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)-Programm sogenannte Kleinprojekte mit bis zu 30.000€. Dabei handelt es sich um grenzüberschreitende Aktionen von kleinen Strukturen (zu denen alle Vereine und Organisationen in Ostbelgien zählen) innerhalb des Gebiets der Euregio Maas-Rhein. Ein Kleinprojekt ist also so ziemlich genau das, was INTERREG vorher „Mikroprojekt“ genannt hat.

Wie funktioniert die Förderung?

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine Finanzierung von 90% des gesamten Projekts über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten. Die übrigen 10% können durch Eigenmittel generiert werden. Es sind private Spenden und sogar andere öffentliche Finanzierungen erlaubt, solange es sich dabei nicht ebenfalls um EU-Gelder handelt. Die Auszahlung erfolgt auf der Basis von Pauschalen, reale Kosten werden nicht in die Berechnung einbezogen. Dadurch wird der administrative Aufwand reduziert, da keine Einreichung von Rechnungen erforderlich ist. Gemeinsam mit Interreg legen Sie allerdings “Belege” fest, die die Umsetzung Ihrer Aktivitäten nachweisen sollen. Diese Belege können zum Beispiel Fotos, Pressemitteilungen und Einladungen sein. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Belege bereits in der Vorbereitungsphase definiert werden müssen. Alle erforderlichen Belege müssen eingereicht werden, um die Umsetzung der Aktivitäten nachzuweisen. Die Finanzierung kann maximal 30.000€ betragen. Die verschiedenen Pauschalen werden noch festgelegt. Die Beträge werden im Laufe des Sommers veröffentlicht, genau wie weitere Prüfungskriterien und der Leitfaden.

Statt die gesamte Förderung auf einmal zu beantragen, empfiehlt es sich, nach jeder durchgeführten Aktivität oder nach jedem Modul (Vorbereitung, Durchführung, Abschluss) eine Mittelabruf zu stellen. Dadurch wird das Geld schneller ausgezahlt, da der administrative Aufwand geringer ist.

Der Ablauf der Kleinprojekte ist in verschiedene Phasen unterteilt:

Die Vorbereitungsphase umfasst die Konzeption, die Partnersuche und den Antrag. Die Durchführungsphase beinhaltet die Organisation und Umsetzung der Aktivitäten, während die Abschlussphase die Bilanzierung und Schlussfolgerungen des Projekts umfasst. Die Durchführungs- und Abschlussphasen dürfen zusammen maximal 18 Monate dauern.

Was ist förderfähig?

Folgende Aktivitäten sind förderfähig:

  • • Workshops, Seminare und Schulungen (1 oder 2 Tage):
    • → Direkte Begegnung & Austausch mit einer begrenzten Teilnehmerzahl
  • • Veranstaltungen, Ausstellungen, Konferenzen, Festivals:
    • → Schaffen von Begegnungsorten für die grenzüberschreitende Öffentlichkeit
  • • Austausch, Vernetzung, Begegnung:
    • → Im Gegensatz zu Workshops keine begrenzte Teilnehmerzahl
    • → Eine spezifische Zielgruppe im Gegensatz den in Punkt 2 genannten Aktionen.
  • • Medienangebot:
    • → Originale Kreationen aus einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Die geförderte Vereinigung (VoG) muss mindestens eine Aktion aus diesen Kategorien umsetzen. Es können jedoch auch mehrere Aktionen kombiniert werden. Zum Beispiel kann ein Orchester einen Workshop organisieren, an dessen Ende die Erstellung einer CD steht.

Es ist entscheidend, die richtige Aktionsart sowohl im Budget als auch in der Projektbeschreibung anzugeben. Bei Unsicherheiten sollten Sie unbedingt das DG-Ministerium kontaktieren, um eine Beratung zu erhalten.

Wichtig:

  • • Alle Aktionen müssen im Gebiet der Euregio Maas-Rhein stattfinden.
  • • Denken Sie daran, dass diese Belege bereits in der Vorbereitungsphase definiert werden müssen.
  • • Alle Belege sind erforderlich, um die Umsetzung der Aktion nachzuweisen. Wenn Sie nur einen Teil der Belege einreichen, erhalten Sie gar kein Geld.
  • • Die Finanzierung kann 30.000€ nicht überschreiten.
  • • Sowohl im Budget als auch in der Projektbeschreibung muss die richtige Aktionsart ausgewählt werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich unbedingt bei der Kontaktstelle, also bei der Kontaktstelle im Ministerium der DG, beraten lassen.
  • • Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung im Rahmen des Projektaufrufs für Kleinprojekte über das sogenannte JEMS-System.
  • • Beachten Sie unbedingt den Kommunikationsleitfaden und fügen Sie überall die benötigten Logos ein.

Gut zu wissen:

  • – Sie können eine Aktionsart auch mehrmals im Förderzeitraum durchführen.
  • – Ein und dasselbe Projekt kann nicht mehrmals umgesetzt werden.
  • – Es werden keine Personalkosten und keine Infrastrukturkosten übernommen.
  • – Einnahmen werden nicht verrechnet. Wenn Sie beispielsweise Tickets verkaufen, dann werden die Gewinne nicht von den Fördergeldern abgezogen.
  • – In den Pauschalen sind auch Übersetzungskosten vorgesehen.

Wer kann ein solches Projekt beantragen?

Juristische Personen bzw. kleine Strukturen, die nicht über die administrativen und finanziellen Kapazitäten verfügen, können einen Antrag stellen. Private Einzelpersonen und Unternehmen sind jedoch ausgeschlossen. Alle Organisationen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft können eine Förderung beantragen.

Wann wird der erste Aufruf stattfinden?

Der erste Projektaufruf ist für den Herbst geplant, normalerweise im November. Sie haben dann 6 Wochen Zeit, Ihren Antrag einzureichen. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig gut vorzubereiten.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Wenn der Aufruf im Herbst gestartet wurde, reichen Sie Ihren Antrag über das sogenannte JEMS-System ein. Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Antrag unbedingt über diese Plattform einreichen, da er sonst nicht berücksichtigt werden kann.

Wo erhalte ich weiterführende Informationen?

Besuchen Sie die Website interreg-gr.net, um allgemeine Informationen zum Programm zu erhalten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an die Kontaktstelle im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Ich habe bereits eine Idee. Was soll ich tun?

Folgen Sie diesen Schritten, um Ihre Idee in die Tat umzusetzen:

  1. 1. Lesen Sie die Dokumente auf der Website des Programms.
  2. 2. Entwickeln Sie Ihr Konzept weiter.
  3. 3. Bauen Sie eine grenzüberschreitende Partnerschaft auf, mit mindestens einem Projektpartner, der in einem Teilgebiet eines anderen Mitgliedstaates der Euregio Maas-Rhein angesiedelt ist.
  4. 4. Sprechen Sie mit dem Ansprechpartner im Ministerium (Marc Xhonneux), um sich beraten zu lassen.
  5. 5. Stellen Sie Ihren Antrag auf EFRE-Förderung im Rahmen des Projektaufrufs für Kleinprojekte.
  6. 6. Führen Sie Ihr Projekt durch und reichen Sie die erforderlichen Belege ein.

Sobald der Aufruf im Herbst gestartet wurde, haben Sie nur 6 Wochen Zeit, um den Antrag einzureichen. Eine rechtzeitige Vorbereitung ist daher unerlässlich. Es sind weitere Aufrufe geplant, nachdem der erste stattgefunden hat.