Für attraktivere Fachkräfte-Gehälter: der "Lohnbonus"

07.07.2023

Sichern Sie sich einmalige ergebnisgebundene Vorteile, die an die Erfolge Ihrer Organisation geknüpft sind! Diese Vorteile basieren auf klaren, messbaren Zielen und erhalten eine besondere Behandlung nach den geltenden Vorschriften.

Und das Beste: ein derartiger Bonus gilt bis zu einem bestimmten Betrag als steuerfrei. Ein Arbeitnehmer kann bis zu 3.948 EUR brutto pro Jahr erhalten (das sind 3.434 EUR netto plus Solidaritätsbeitrag von 13,07%), ohne dass dies als Entlohnung betrachtet wird. Beachten Sie jedoch, dass der Arbeitgeber einen Sondersozialversicherungsbeitrag von 33% zahlen muss.

Und hier ist noch mehr Gutes: Für den Fiskus ist der Bonus bis zu 3.434 EUR netto im Jahr 2023 pro Kalenderjahr und pro Arbeitnehmer steuerfrei. Das bedeutet mehr Geld in für das Portemonnaie Ihrer Fachkräfte!

Wie beantrage ich den Lohnbonus?

Wenn Sie einen Bonusplan einführen möchten, müssen Sie ihn vor Ablauf eines Drittels des festgelegten Bezugszeitraums einreichen. Die Verwaltung gewährt keine Verlängerung der Hinterlegungsfrist, also planen Sie rechtzeitig!

Das Verfahren zur Einführung eines Bonusplans finden Sie online auf www.bonusplaene.be. In vielen Fällen kann auch das Sozialsekretariat behilflich sein.

Wenn Sie eine bestehende Beitrittsakte beenden und einen neuen Bonusplan für einen zukünftigen Zeitraum von mindestens 3 Monaten einführen möchten, können Sie sich für weitere Informationen an die Kanzlei unter bonusplaene@beschaeftigung.belgien.be wenden. Sie helfen Ihnen gerne bei den praktischen Modalitäten.

Wenn Ihre Organisation über eine interne Gewerkschaftsvertretung verfügt, reichen Sie Ihren Bonusplan bitte über das obligatorische Muster für KAA in Papierform ein, das Sie auf der Website des FÖD Beschäftigung finden.

Für Unternehmen oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne Gewerkschaftsvertretung besteht die Möglichkeit, den Bonusplan online einzureichen. Das geht schnell und unkompliziert über www.bonusplaene.be oder andere ähnliche Anwendungen. Sie können sicher sein, dass ein elektronisch eingereichter Bonusplan automatisch den Formbedingungen entspricht und innerhalb von etwa 14 Tagen an die zuständige Stelle weitergeleitet wird.

Auf der diesbezüglichen Seite des FÖD Beschäftigung finden Sie weitere Informationen und ein Handbuch. Sie haben noch Fragen zum Erstellungs- und Hinterlegungsverfahren einer Beitrittsakte? Kontaktieren Sie uns gerne!

Wichtiger Hinweis:

Beim Lohnbonus handelt es sich nicht um ein “Droit Aquis”. Der Verwaltungsrat muss diesen Bonus jedes Jahr aufs Neue bestätigen.
Wichtig ist auch, dass man eine gute Begründung für die Einführung eines solchen Bonus Systems benötigt.