Flexi-Jobs: Wer kommt in Frage?

11.09.2024

Als das Flex-Job-System Anfang des Jahres reformiert wurde, gab es einige Unklarheiten, welche Organisationen überhaupt in Frage kommen. Nachdem sich unser Dachverband – die CESSoC – auf föderaler Ebene mit der Thematik auseinandergesetzt hat, möchten wir nun Licht ins Dunkle bringen:

1. Welche Organisationen kommen für das Flexi-Job-System in Frage?

Organisationen im soziokulturellen und sportlichen Sektor, die bestimmte NACE-Codes erfüllen, können Flexi-Jobs nutzen. Folgende Organisationen oder Tätigkeiten sind abgedeckt:

  • Künstlerische Schöpfung (NACE 90031)
  • Unterstützende Tätigkeiten zur künstlerischen Schöpfung (NACE 90032)
  • Betrieb von Konzertsälen, Theatern, Music-Halls, Kabaretts und ähnlichen Veranstaltungsorten (NACE 90041)
  • Spezialisierte Dienstleistungen im Bereich Ton, Bild und Beleuchtung (NACE 90023)
  • Verwaltung und Betrieb von Kulturzentren und multifunktionalen kulturellen Einrichtungen (NACE 90042)
  • Organisation sportlicher Veranstaltungen (NACE 93199)
  • Zertifizierte Rettungsschwimmer in öffentlichen oder privaten Schwimmbädern, Badeweihern oder Stränden

2. Welche Organisationen kommen nicht in Frage?

  • • Organisationen, die nicht die oben genannten NACE-Codes erfüllen oder deren Tätigkeiten nicht direkt mit der Organisation eines Events zusammenhängen.
  • Öffentliche Arbeitgeber können keine Flexi-Jobs anbieten, wenn der Mitarbeiter bereits eine statutarische Position im öffentlichen Dienst hat.
  • Unternehmen in einem Konsortium oder enger Verbindung (z.B. Tochtergesellschaften oder Unternehmensgruppen) können ihre Mitarbeiter nicht im Flexi-Job beschäftigen, wenn der Arbeitnehmer bereits in einer dieser Unternehmen mindestens 4/5-Zeit angestellt ist.