Seit dem 1. Juni 2024 hat sich der Beitrag des Arbeitgebers zu den Transportkosten vom Wohnort zur Arbeitsstätte für Arbeitnehmer, die mit dem Zug pendeln, erhöht. Der verpflichtende Arbeitgeberbeitrag beträgt nun 71,8 %.
Am 8. April 2024 haben die Sozialpartner im Nationalen Arbeitsrat (CNT) einen neuen Kollektivabkommen Nr. 19/11 unterzeichnet, der den Kollektivabkommen Nr. 19/9 zur finanziellen Beteiligung des Arbeitgebers an den Transportkosten der Arbeitnehmer für Zugfahrten ändert.
Der modifizierte Kollektivabkommen Nr. 19/9 erhöht den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers an den Kosten für öffentliche Verkehrsmittel der SNCB auf 71,8 % des aktuellen Preises der Zugkarte (Tarifstand: 01.02.2024) ab dem 1. Juni 2024 (statt bisher 56 %). Das bedeutet, dass Arbeitgeber nun 15,8 % mehr der Zugkosten tragen müssen.
Um die Arbeitgeber bei dieser Erhöhung zu unterstützen, wird eine temporäre Steuervergünstigung gewährt. Diese gilt für Arbeitgeber, die das Drittzahler-System nicht nutzen und mindestens 79,3 % der Abonnementkosten übernehmen (also mehr als den gesetzlichen Pauschalsatz von 71,8 %).
Die Steuervergünstigung bezieht sich auf den Arbeitgeberanteil und beträgt maximal 7,5 % der Abonnementkosten. Sie kann für Abonnements angewendet werden, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2027 abgeschlossen werden.