Fahrtkostenpauschale 2021

31.03.2021

Seit dem 1. Januar beträgt die Pauschale zur Fahrtkostenrückerstattung für die Arbeitnehmer im soziokulturellen und Sportsektor (PK-329.02) 0,3633 €/km.

ACHTUNG: Seit Juli 2020 liegt der Satz für staatliche Angestellte (aktuell 0,3542 €/km) unter dem Mindestbetrag, der für unsere paritätische Kommission vereinbart wurde. Falls Sie sich also vorher am Betrag für die staatlich Angestellten orientiert haben, um die Pauschale auszuzahlen, müssen Sie sich jetzt an den oben genannten Betrag von 0,3633 €/km halten, zumindest bis der Betrag für Staatsbedienstete wieder über dem Mindestbetrag unserer paritätischen Kommission liegt.