Durch den weiteren Anstieg der Inflation überstieg der geglättete Gesundheitsindex im April 2022 wiederholt den Schwellenindex. Dies bedeutet erneut eine Indexanpassung der Gehälter um 2%, die für die PK 329 im Juni 2022 greift.
Dies bedeutet bereits eine 4. Indexanpassung innerhalb von 12 Monaten.
Vorausschauend wird davon ausgegangen, dass der geglättete Gesundheitsindex erneut im Oktober 2022 den Schwellenindex übersteigen wird und somit bedeutet dies eine Indexanpassung der Gehälter um 2%, für die PK 329 im Dezember 2022.
Da die Inflation weiter anstieg, übertraf der geglättete Gesundheitsindex im April 2022 wiederholt den Schwellenindex (der bei 116,04 lag). Der nächste entscheidende Index liegt bei 118,36.
Diese Überschreitung des Schwellenindex führt am 1. Juni 2022 zur Indexierung der Löhne der PK 329.02.
Auf Nationalebene ist das garantierte durchschnittliche monatliche Mindesteinkommen unabhängig von Alter und Dienstalter des Arbeitnehmers zu einem einzigen Betrag geworden. Es stieg am 1. Mai auf 1.842,28 Euro.
Zudem gehen die Prognosen des Planungsbüros vom Mai 2022 davon aus, dass die nächste Überschreitung des Schwellenindex (der sich derzeit auf 118,36 durch den geglätteten Gesundheitsindex beläuft) bereits im Oktober 2022 stattfinden würde, was zu einer erneuten Indexierung von 2% auf das garantierte durchschnittliche monatliche Mindesteinkommen im November 2022 und einer Vergütung im Dezember 2022 führen würde!
Der nächste entscheidende Index (120,73) würde im Februar 2023 erreicht, was zu einer neuen Indexierung von 2% auf das garantierte durchschnittliche monatliche Mindesteinkommen im März 2023 und einer Vergütung im April 2023 führen würde. Der nachfolgende Schwellenindex (123,14) würde 2023 nicht überschritten.
Diese Prognosen werden monatlich aktualisiert (außer im August) und es wird daher erwartet, dass sie sich noch entwickeln. Wir werden Sie informieren, wenn sich diese Prognosen neuer Indexierungen bestätigen.
Quelle: http://www.cessoc.be/node/23325