Hintergrund: Der Staatsrat hat zugunsten der Unisoc entschieden, die gegen eine gesetzliche Regelung geklagt hatte. Die Regelung hätte eine kostenpflichtige Einreichung der Jahresabschlüsse bei der Nationalbank (BNB) gefordert, obwohl dies gesetzlich nur für „große“ VoGs vorgesehen ist.
Entscheidung: Der Staatsrat bestätigte, dass „kleine“ VoGs, die die Voraussetzungen für eine vereinfachte Buchführung erfüllen, ihre Jahresabschlüsse weiterhin kostenlos beim Handelsgericht einreichen können. Diese Regelung bleibt auch dann bestehen, wenn sie sich für eine vereinfachte Buchführung entscheiden. Alternativ können sie ihre Abschlüsse gegen Gebühr bei der BNB einreichen.
Definition „kleine VoG“: Eine „kleine“ VoG, die eine vereinfachte Buchführung führen kann, erfüllt folgende Kriterien zum Bilanzstichtag:
Diese Entscheidung stellt sicher, dass „kleine“ VoGs, die den Anforderungen für eine vereinfachte Buchführung entsprechen, weiterhin von den kostenfreien Einreichmöglichkeiten beim Handelsgericht profitieren können.
*Quelle und mehr Infos: https://www.nbb.be/de/bilanzzentrale/jahresabschlusse-hinterlegen/wer-muss-hinterlegen/belgische-vereinigungen-und