Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Belgien neue Regelungen zur außervertraglichen Haftung von ausführenden Kräften wie Arbeitnehmern, Verwaltungsratsmitgliedern und Freiwilligen. Diese Reform betrifft sowohl neue Verträge als auch bestehende Vereinbarungen, sofern die relevanten Ereignisse ab diesem Datum eingetreten sind.
Die bisherige „Quasi-Immunität“ der Ausführungspersonen, die sie vor direkter Haftung durch Dritte schützte, wurde aufgehoben. Nun können sie direkt von Geschädigten haftbar gemacht werden, sofern eine schuldhafte Handlung, ein Schaden und ein ursächlicher Zusammenhang vorliegen.
Für verschiedene Gruppen gelten spezifische Regelungen:
Organisationen in der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft sollten ihre Verträge und Versicherungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Dies umfasst insbesondere die Aufnahme von Haftungsfreizeichnungsklauseln oder Garantieklauseln, um Ausführungspersonen zu schützen. Zudem sollten bestehende Versicherungspolicen überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den neuen Anforderungen entsprechen.