Ab dem 15. Februar 2025 gilt eine neue gesetzliche Meldepflicht für öffentliche Aufträge mit einem Wert zwischen 3.000 und 30.000 Euro. Diese betrifft auch nicht-kommerzielle Organisationen in Ostbelgien. Ziel ist es, die Transparenz und Nachverfolgbarkeit solcher Aufträge zu verbessern.
Jährlich bis spätestens zum 15. Februar müssen folgende Informationen übermittelt werden:
Zur Erleichterung dieses Prozesses kann die Plattform e-Procurement genutzt werden. Zwei Optionen stehen zur Verfügung:
Obwohl die Nutzung von e-Procurement nicht verpflichtend ist, kann sie den Meldeprozess erheblich vereinfachen. Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen und entsprechende Vorbereitungen zu treffen.