Neue Meldepflicht für öffentliche Aufträge mit geringem Wert ab 2025

18.04.2025

Neue Meldepflicht für öffentliche Aufträge mit geringem Wert ab 2025

Ab dem 15. Februar 2025 gilt eine neue gesetzliche Meldepflicht für öffentliche Aufträge mit einem Wert zwischen 3.000 und 30.000 Euro. Diese betrifft auch nicht-kommerzielle Organisationen in Ostbelgien. Ziel ist es, die Transparenz und Nachverfolgbarkeit solcher Aufträge zu verbessern.

Welche Informationen müssen gemeldet werden?

Jährlich bis spätestens zum 15. Februar müssen folgende Informationen übermittelt werden:

  • Der Gesamtwert aller im Vorjahr vergebenen Aufträge in diesem Betragsbereich.
  • Eine Aufschlüsselung nach Auftragnehmern, unterteilt in:
    • • Bauarbeiten
    • • Lieferungen
    • • Dienstleistungen

Wie kann e-Procurement helfen?

Zur Erleichterung dieses Prozesses kann die Plattform e-Procurement genutzt werden. Zwei Optionen stehen zur Verfügung:

  • • Laufende Erfassung der Aufträge bei Vertragsabschluss oder Rechnungseingang.
  • • Jährliches Hochladen einer Excel-Datei mit den erforderlichen Daten.

Obwohl die Nutzung von e-Procurement nicht verpflichtend ist, kann sie den Meldeprozess erheblich vereinfachen. Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen und entsprechende Vorbereitungen zu treffen.