Neues System für freiwillige Überstunden in Vorbereitung

22.04.2026

Das System der sogenannten „Relance-Überstunden“, das 120 zusätzliche freiwillige Überstunden vorsah, die von Sozialabgaben und Einkommenssteuer befreit sind, wurde ein letztes Mal bis zum 31. März 2026 verlängert. Künftig soll ein neues System in Kraft treten. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird derzeit in der Abgeordnetenkammer geprüft.

Mit dem Gesetzesentwurf sollen mehrere wichtige Änderungen im Bereich der freiwilligen Überstunden eingeführt werden. Ziel ist es, den bestehenden Rahmen deutlich anzupassen und auszuweiten.

Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick

• Die Anzahl der freiwilligen Überstunden wird von 100 auf 360 Stunden erhöht.

• Das gesamte erhöhte Stundenkontingent wird nicht auf die interne Höchstgrenze angerechnet.

• Für 240 dieser 360 Stunden ist kein Überstundenzuschlag vorgesehen. Zudem sind diese Stunden von Sozialabgaben und Steuern befreit.

• Die bisher alle sechs Monate erforderliche schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers wird durch eine einmalige schriftliche Vereinbarung für die Dauer von einem Jahr ersetzt. Diese verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Beide Parteien können die Vereinbarung schriftlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat beenden.

• Bereits vor dem 1. April 2026 abgeschlossene Vereinbarungen bleiben bis zu ihrem ursprünglichen Ablaufdatum gültig.

• Es wird ausdrücklich klargestellt, dass Arbeitnehmer nicht zur Leistung freiwilliger Überstunden verpflichtet werden dürfen und keine Nachteile bei einer Verweigerung entstehen dürfen.

• Für Teilzeitbeschäftigte gelten zusätzliche Bedingungen: Freiwillige Überstunden sind nur bei einem vorübergehenden Arbeitsanstieg möglich und setzen voraus, dass der Arbeitnehmer seit mindestens drei Jahren in Teilzeit beschäftigt ist.

• Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit im Rahmen eines Zeitkredits am Ende der Karriere (crédit-temps fin de carrière) oder eines thematischen Urlaubs (z. B. Elternurlaub) reduziert haben, dürfen keine freiwilligen Überstunden leisten.

Inkrafttreten und weiterer Verlauf

Die neuen Regelungen sollen rückwirkend zum 1. April 2026 in Kraft treten. Die spezifischen Bestimmungen für Teilzeitbeschäftigte gelten jedoch erst ab der Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt.

Der Gesetzesentwurf wurde am 14. April in zweiter Lesung in der Abgeordnetenkammer angenommen und wird nun zur Abstimmung im Plenum vorgelegt. Anschließend kann die Veröffentlichung im Staatsblatt erfolgen.

Wir halten euch selbstverständlich über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.