Nur noch 2 Wochen: Sichern Sie sich Provinzzuschüsse

15.06.2023

Die Deutschsprachige Gemeinschaft, das Kollegium der Provinz Lüttich und die Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden haben am 1. Oktober 2021 eine neue Kooperationsvereinbarung für den Zeitraum von 2021 bis 2024 unterzeichnet.

Worum geht es?
Ab sofort ist die Deutschsprachige Gemeinschaft für die Verwaltung und Auszahlung von Provinzzuschüssen zuständig. Neben strukturellen Zuschüssen gibt es einen Fördertopf für besondere Projekte in den Bereichen Unterrichtswesen und Ausbildung, Kultur und Jugend, Soziale Aktionen, Sport, Gesundheit und Senioren, Tourismus sowie ökologischer und ernährungswirtschaftlicher Wandel.

Wie kann ich einen Antrag stellen?
Einmal jährlich wird ein Projektaufruf gestartet. Sie können Ihren Antrag jedes Jahr bis spätestens zum 30. Juni über ein Onlineformular einreichen.

Welche Kriterien müssen bei der Beantragung von projektbezogenen Zuschüssen beachtet werden?
Projektbezogene Zuschüsse können gewährt werden, wenn die Projekte folgende Merkmale aufweisen:

  • • Sie besitzen einen innovativen oder außergewöhnlichen Charakter im Vergleich zu den normalen Aktivitäten des Antragstellers.
  • • Sie haben eine regionale oder überregionale Ausstrahlung.
  • • Sie weisen einen inhaltlichen Bezug zur Deutschsprachigen Gemeinschaft bzw. zur Provinz Lüttich auf.
  • • Sie führen nicht zu einer Doppelanbietung innerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
  • • Die Gesamtkosten belaufen sich auf mindestens 1.000 Euro.
  • • Das Projekt findet statt bzw. startet im Jahr der Antragstellung.

Der empfohlene Höchstbetrag für eine Förderung beträgt 5.000 Euro.

Wer darf einen Antrag stellen?
Folgende Einrichtungen und Personen können einen Antrag einreichen:

  • • Natürliche Personen
  • • Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder einer anderen Behörde innerhalb des deutschen Sprachgebiets gefördert werden
  • • Lokale Behörden innerhalb des deutschen Sprachgebiets
  • • Autonome Gemeinderegien innerhalb des deutschen Sprachgebiets
  • • Von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierte, anerkannte oder subventionierte Bildungseinrichtungen

Weitere Informationen zu den Kriterien und Modalitäten können Sie auf der Website des Ministeriums erhalten.

Antragsstellung:

  • • Projektbezogene Anträge: Über das Onlineformular für projektbezogene Anträge
  • • Strukturelle Anträge: Mittels eines begründeten Schreibens an das Ministerium

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • • Detaillierte Projektbeschreibung bzw. Beschreibung der förderrelevanten strukturellen Aktivitäten
  • • Aufstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen kann die Regierung Provinzzuschüsse für Projekte gewähren. Bei der Bewertung werden insbesondere die Tätigkeitsbereiche, die Autonomie der Antragsteller, die Öffentlichkeit des Projekts, die Finanzplanung und die Durchführbarkeit berücksichtigt.

Alle Zuschüsse, die aus der Provinzdotierung gewährt werden, müssen in den entsprechenden Beschlüssen und Mitteilungen über die finanzielle Unterstützung durch die Provinz angegeben werden.

Weitere Informationen zu den Antragsverfahren, den Kriterien und aktuellen Ausschreibungen finden Sie im Downloadbereich auf der Website der Deutschsprachigen Gemeinschaft.