Da mittlerweile so gut wie alle COVID-19 Regeln aufgehoben sind, ist es wieder möglich die Generalversammlungen sowie andere Veranstaltungen in Präsenz durchzuführen.
Jedoch besteht weiterhin die Möglichkeit, die Generalversammlung online durchzuführen mithilfe elektronischer Geräte.
Die Online-Generalversammlung kann über Telefonkonferenzen (Skype, Teams…) sowie über Videokonferenzen (Teams, Zoom…) erfolgen. Es ist nicht erforderlich, die Statuten für eine online-Generalversammlung anzupassen.
Die Organisatoren sind dafür verantwortlich, die Identität sowie die Funktion der Teilnehmer zu überprüfen. Die Organisatoren (Präsident, Vize-Präsident…) müssen während der Versammlung physisch zusammensitzen. Die Teilnehmer müssen über Telefon- oder Videokonferenz anwesend sein und sollen dazu aufgefordert werden, aufmerksam die Debatten zu verfolgen, Fragen zu stellen sowie abzustimmen.
Für eine schriftliche Generalversammlung, sowie die Vorabstimmung gelten einige weitere Regeln.
Schriftliche Generalversammlung:
Auf einer Generalversammlung können die Mitglieder alle Entscheidungen in ihrem Zuständigkeitsbereich schriftlich treffen. Dies vermeidet zu viel Bürokratie, da eine schriftliche Generalversammlung nur eine Entscheidung beinhalten kann.
Die schriftliche Organisation einer GV erfüllt strenge Bedingungen:
Dies ist nicht möglich für:
Vorabstimmung auf der GV:
Die Anwesenden stimmen in der GV-Sitzung grundsätzlich ab. In einigen Fällen ist dies nicht der Fall, und die Abstimmung erfolgt vor der Sitzung elektronisch:
Quelle : http://www.cessoc.be/node/23314