Online-Generalversammlungen sind weiterhin möglich

02.06.2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Da mittlerweile so gut wie alle COVID-19 Regeln aufgehoben sind, ist es wieder möglich die Generalversammlungen sowie andere Veranstaltungen in Präsenz durchzuführen.

Jedoch besteht weiterhin die Möglichkeit, die Generalversammlung online durchzuführen mithilfe elektronischer Geräte.

Die Online-Generalversammlung kann über Telefonkonferenzen (Skype, Teams…) sowie über Videokonferenzen (Teams, Zoom…) erfolgen. Es ist nicht erforderlich, die Statuten für eine online-Generalversammlung anzupassen.

Die Organisatoren sind dafür verantwortlich, die Identität sowie die Funktion der Teilnehmer zu überprüfen. Die Organisatoren (Präsident, Vize-Präsident…) müssen während der Versammlung physisch zusammensitzen. Die Teilnehmer müssen über Telefon- oder Videokonferenz anwesend sein und sollen dazu aufgefordert werden, aufmerksam die Debatten zu verfolgen, Fragen zu stellen sowie abzustimmen.

Für eine schriftliche Generalversammlung, sowie die Vorabstimmung gelten einige weitere Regeln.

 

Schriftliche Generalversammlung:

Auf einer Generalversammlung können die Mitglieder alle Entscheidungen in ihrem Zuständigkeitsbereich schriftlich treffen. Dies vermeidet zu viel Bürokratie, da eine schriftliche Generalversammlung nur eine Entscheidung beinhalten kann.

Die schriftliche Organisation einer GV erfüllt strenge Bedingungen:

  • Senden eines klaren Vorschlags an jedes GV-Mitglied
  • Schriftliche Abstimmung
  • Einstimmiger Beschluss, d.h. alle Mitglieder müssen zustimmen, damit der Beschluss gefasst werden kann. Eine Stimmenthaltung eines oder mehrerer Mitglieder verhindert, dass die Entscheidung bestätigt wird.

Dies ist nicht möglich für:

  • Änderung der Satzung
  • Entscheidungen, für die die Satzung der ASBL dieses Verfahren verbietet

 

Vorabstimmung auf der GV:

Die Anwesenden stimmen in der GV-Sitzung grundsätzlich ab. In einigen Fällen ist dies nicht der Fall, und die Abstimmung erfolgt vor der Sitzung elektronisch:

  • Die Anwendung dieser Modalität muss in der Satzung ausdrücklich vorgesehen sein.
  • Die Abstimmung muss spätestens am Tag vor der Generalversammlung stattfinden.
  • Es gibt keine Bestimmungen, die die Mindesteinträge regeln, die im Abstimmungsformular enthalten sein müssen.
  • Die Briefwahl in Papierform ist nicht zulässig.
  • Die VoG muss in der Lage sein, die Funktion und Identität eines Mitglieds zu überprüfen.

Quelle : http://www.cessoc.be/node/23314