Reprobel: Pauschaltarif 2021-2023 für den soziokulturellen und Sportsektor

10.03.2022

Die CESSoC und Reprobel haben erneut eine Vereinbarung für den soziokulturellen und Sportsektor abgeschlossen. Dies ermöglicht den Vereinigungen, die den Mitgliedsverbänden der CESSoC (dazu zählt auch der AGV329!) angehören, in den Genuss eines Vorzugstarifs für die Bezahlung der Reprografierechte zu gelangen. Der Vorzugstarif bleibt gleich wie der für das Jahr 2020 geltende Tarif.

Das neue Abkommen enthält zwei wichtige Neuerungen:
– Erstens fällt nun auch die Vervielfältigung durch Digitalisierung unter das Abkommen.
– Zweitens wird es auf administrativer Ebene, um dem Rahmenabkommen beizutreten, nicht mehr notwendig sein, ein Dokument per E-Mail an Reprobel zu schicken.
Künftig läuft all dies über die Website von Reprobel, dazu wird ein spezifischer Promotionscode der CESSoC verwendet.

Wer oder was ist Reprobel?
Reprobel ist eine Verwaltungsgesellschaft, die Urheberrechte für Kopien und Ausdrucke von geschützten Werken eintreibt.

Die Vereinbarung ermöglicht es den Vereinigungen, die Mitglied eines Verbands sind, der der CESSoC angeschlossenen ist, die dies wünschen, den unten beschriebenen Pauschaltarif anstelle des “Stücktarifs” zu verwenden, der zeitraubende Zählungen erforderlich macht. Die Wahl des Pauschaltarifs ist freiwillig; die Vereinigung, die die tatsächliche Zahl der geschützten Kopien und Ausdrucke angeben möchten, darf dies tun.

Was ist der ausgehandelte Pauschaltarif?
Es handelt sich um einen festen Betrag pro Jahr und pro VZÄ, der von der CESSoC mit Reprobel für die angeschlossenen VoGs, die dies wünschen, ausgehandelt wird. Die Jahrespauschale ist pro relevantem Vollzeitäquivalent zu zahlen, d.h. für jeden Arbeitnehmer der VoG, der mit einem Arbeitsvertrag angestellt ist und regelmäßig Fotokopien, Ausdrucke oder die Digitalisierung geschützter Werke anfertigt (oder anfertigen lässt).

Der jährliche Fixbetrag pro VZÄ
2021 : 12 € ohne MwSt (6%)
2022 : 12 € ohne MwSt (6%)
2023 : 12 € ohne MwSt (6%)

Wie kann ich dem ausgehandelten Pauschaltarif beitreten?
Der Beitritt zum Rahmenvertrag erfolgt durch die Verwendung des jährlichen Promo-Codes, der speziell für Verbände gilt, die einem der Mitgliedsverbände der CESSoC angehören.
– Sie haben von Reprobel per E-Mail eine Zahlungsaufforderung für die Reprografiegebühren für das Bezugsjahr 2021 erhalten.
– Diese E-Mail enthält einen Link zu einer Online-Plattform, auf der jede Vereinigung ihre Erklärung nach der Zahlungsformel seiner Wahl abgeben kann.
– Wenn Sie dem Rahmenvertrag beitreten und den von der CESSoC ausgehandelten Vorzugstarif nutzen möchten, müssen Sie den folgenden Promo-Code eingeben: CES2021
– Anschließend müssen Sie die Jahresgebühr gemäß den Rechnungsbedingungen von Reprobel (abrufbar unter www.reprobel.be, ‘privater und öffentlicher Sektor’) entrichten und diese vorbehaltlos akzeptieren.
Der Promotionscode und die Jahresgebühr werden jedes Jahr neu bestätigt.

Weitere Informationen:

FAQ REPROBEL CESSOC

LES TARIFS DE REPROBEL

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