Verpflichtendes Weiterbildungsportal "FLA": Was tun?

10.09.2024

Seit dem 1. April 2024 ist die Gesetzgebung zum Federal Learning Account (FLA) in Belgien in Kraft. Der FLA ist ein neues Instrument der belgischen Föderalregierung, das den individuellen Weiterbildungsanspruch von Arbeitnehmern dokumentieren und verwalten soll. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, die Weiterbildungstage ihrer Mitarbeiter im Jahr 2024 bis spätestens 30. November 2024 in dieses System einzutragen.

Was ist der Federal Learning Account?

Der FLA ist eine Online-Plattform, die es Arbeitgebern in Belgien ermöglicht, alle relevanten Informationen zur Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer zentral zu erfassen. Hierzu gehören der individuelle Weiterbildungsanspruch, mögliche branchenspezifische Weiterbildungsrechte sowie das Weiterbildungsbudget und bereits absolvierte Schulungen. Das Tool soll Unternehmen dabei unterstützen, den gesetzlichen Verpflichtungen zur Weiterbildung nachzukommen und einen Überblick über die Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter zu behalten.

Der Zugang zur Plattform erfolgt über die Website careerpro.be.

Empfehlungen für kleine und große Organisationen

Obwohl das System bereits online verfügbar ist, wird es kontinuierlich weiterentwickelt, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Daher empfiehlt Unisoc, der Dachverband des nicht-kommerziellen Sektors, unterschiedliche Herangehensweisen für kleine und große Organisationen:

  • Kleine Organisationen: Es wird empfohlen, mit dem Eintragen der Daten in den FLA so lange wie möglich zu warten, da das Tool noch vereinfacht werden soll. Je später man beginnt, desto klarer wird das System sein.
  • Große Organisationen: Hier gilt es, den Arbeitsaufwand abzuschätzen. Das Eintragen der Weiterbildungen kann je nach Größe der Organisation und Anzahl der Schulungen eine erhebliche Belastung darstellen. Trotzdem wird empfohlen, intern die absolvierten Weiterbildungen zu dokumentieren, um den Verpflichtungen des „Deal emploi“ nachzukommen und keine Daten zu verlieren.
  • Für Organisationen, die bereits Einträge vornehmen möchten: Es wird derzeit empfohlen, sich auf die Weiterbildungen zu beschränken, die im Rahmen des „Deal emploi“ gefordert sind. Zusätzliche Weiterbildungen, die vom Arbeitgeber oder durch branchenspezifische Vereinbarungen ermöglicht werden, sollten vorerst nicht erfasst werden.

Wichtige Fragen und Unklarheiten

Es gibt noch offene Fragen zur Umsetzung des FLA, z.B. ob Weiterbildungen, die vor dem 1. April 2024 stattfanden, erfasst werden müssen und wie befristete Arbeitsverträge gehandhabt werden sollen. Unisoc arbeitet hier eng mit der Verwaltung zusammen, um diese und andere Punkte zu klären.

Komplexität der Weiterbildung 2024 in Belgien

Durch die Einführung des „Plan de Formation“ und den „Deal de l’emploi“ ist das Thema Weiterbildung in Belgien dieses Jahr besonders anspruchsvoll geworden. Viele Organisationen sind mit neuen Regelungen konfrontiert, die eine gezielte Planung und Verwaltung von Weiterbildungen erfordern.

Aus diesem Grund empfehlen wir, an der kostenlosen Weiterbildung zum Ausbildungsplan teilzunehmen, die am 17. September um 14 Uhr in den Räumlichkeiten der Frauenliga stattfindet. Dort erhalten Sie wertvolle Informationen und Unterstützung zur Umsetzung der neuen Vorgaben.

Mehr Infos: https://anikos.be/formation/interaktives-atelier-zum-ausbildungsplan-plan-de-formation/