Ein Arbeitnehmer hat das Recht, der Arbeit fern zu bleiben und Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt zu beantragen, wenn er die Betreuung wahrnehmen muss:
Die Tatsache, dass das Kind nicht zur Kinderkrippe, zur Schule oder zur Tagesstätte gehen kann bzw. die Dienstleistung für Personen mit Beeinträchtigung nicht in Anspruch nehmen kann, muss zurückzuführen sein,
Wichtiger Hinweis:
Mit anderen Worten kann während desselben Zeitraums nur eine einzige Person für dasselbe Kind dieses Recht ausüben.
Das Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt kann bewilligt werden, solange das Kind aus den vorgenannten Gründen nicht zur Kinderkrippe, zur Schule oder zur Tagesstätte für Personen mit Beeinträchtigung gehen kann, bzw. solange es die Dienstleistung für Personen mit Beeinträchtigung nicht in Anspruch nehmen kann.
Beispiel:
Folgende Umstände können ebenfalls als eine Schließung der Schule aufgrund einer Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus gelten:
Die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt für die Betreuung eines Kindes ist nur möglich für die Tage, an denen die Einrichtung (Schule, Kinderkrippe oder Tagesstätte) normalerweise geöffnet ist und der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag normalerweise arbeiten muss.
Beispiel:
Das Kind muss unter Quarantäne gesetzt werden, weil es mit einer Person in Kontakt gekommen ist, die sich angesteckt hat. Der Arbeitnehmer, der mit dem Kind zusammenwohnt, kann die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt für die Betreuung eines Kindes beantragen.
Die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt für die Betreuung eines Kindes ist nicht möglich, wenn das Kind aus einem Land heimkehrt, das sich zum Zeitpunkt der Abreise in einer roten Zone befand.
Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber umgehend benachrichtigen.
(*) Im Falle einer (vollkommenen oder teilweisen) Schließung der Schule infolge einer allgemeinen Maßnahme, die von der Gemeinschaft beschlossen wurde (z.B. eine Verlängerung oder Vorverlängerung der Schulferien), erübrigt sich dieses Dokument, außer wenn der Arbeitgeber darauf besteht, dass es ihm abgegeben wird.
Der Arbeitgeber darf die zeitweilige Arbeitslosigkeit nicht verweigern, wenn der Arbeitnehmer ihm die vorgenannten Unterlagen vorlegt.
Nötigenfalls muss der Arbeitnehmer auch einen Arbeitslosengeldantrag bei seiner Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB, HfA) einreichen. Dem ist beispielsweise so, wenn der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld zum ersten Mal beantragt.
Da seit dem 1. Oktober 2020 für sämtliche Arbeitgeber bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wieder das vereinfachte Verfahren greift, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem LfA eine Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt zu senden.
Allerdings muss der Arbeitgeber die vorgenannten Unterlagen (Dokument “Betreuung Kind Schließung Corona” bzw. Dokument “Betreuung Kind Quarantäne Corona” samt Quarantänebescheinigung) dem LfA für den Fall einer nachträglichen Kontrolle zur Verfügung halten.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Kontrollkarte C3.2A auszustellen. Die einzige Formalität die der Arbeitgeber zu erledigen hat, besteht darin, die Stunden zeitweiliger Arbeitslosigkeit am Ende des Monats zu melden, und zwar anhand einer Meldung eines Sozialrisikos Szenario 5, unter Angabe des Codes “Art des Tages” 5.4 (höhere Gewalt).
Aufgrund von Kinderbetreuung zeitweilig arbeitslos gemeldete Arbeitnehmer erhalten 70% ihrer nach oben begrenzten Entlohnung. Von diesem Betrag wird ein Berufssteuervorabzug von 15% einbehalten. Außerdem gibt es einen täglichen Zuschlag von 5,74 Euro pro Tag zum Arbeitslosengeld.
Achtung! Der Leistungsbezug ist in mehrfacher Hinsicht bedingt. Unter anderem muss der Arbeitnehmer arbeitsfähig sein und es kann sein, dass ein Zusammentreffen mit einer nebenberuflichen Tätigkeit nicht zugelassen wird.
Die gegenwärtige Mitteilung ersetzt die folgenden Mitteilungen:
Quelle: www.lfa.be